Innenraum einer Altbauwohnung im Rohbauzustand mit freigelegter Ziegelwand, angelehnten Gipsplatten und einem Mörtelkübel auf staubigem Estrich

Ratgeber · Schritt für Schritt

Checkliste: In 10 Schritten schadstoffsicher in die Renovierung

Zuletzt aktualisiert: 25. Juli 2026

Vor dem ersten Rückbau stehen zehn Schritte: Baujahr klären, Verdachtsstoffe eingrenzen, Verdachtsstellen dokumentieren, Proben entnehmen und analysieren lassen – und erst mit den Ergebnissen Rückbau, Fachbetriebe und Entsorgung planen. So bleibt die Renovierung planbar statt zur Schadstoff-Baustelle zu werden.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Einzelfallberatung, Vor-Ort-Begutachtung oder rechtliche Prüfung.

Die 10 Schritte im Überblick

Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Erst Wissen sammeln (Schritte 1–3), dann prüfen (4–7), dann entscheiden und handeln (8–10). Wer Schritte überspringt, riskiert Stillstand mitten im Rückbau.

  1. Baujahr und Umbauhistorie klären

    Ermitteln Sie das Baujahr über Energieausweis, Bauakte oder Kaufunterlagen. Notieren Sie auch An- und Umbauten: Der 1984 angebaute Wintergarten gehört in eine andere Verdachtsklasse als das Haupthaus von 1961. Jedes Bauteil hat sein eigenes Alter.

  2. Verdachtsstoffe anhand des Baujahrs eingrenzen

    Ordnen Sie mit der Baujahr-Tabelle die typischen Verdachtsstoffe zu: bis 1993 Asbestverdacht, bis in die 1970er Teerkleber (PAK), bis Ende der 1980er Holzschutzmittel, Dämmwolle mit Einbau vor ca. 2000 als alte Mineralwolle.

  3. Rundgang machen und Verdachtsstellen dokumentieren

    Gehen Sie Raum für Raum durch – mit Taschenlampe und Smartphone. Fotografieren Sie Bodenbeläge und sichtbare Kleberreste, Platten, Spachtelstellen, Dämmstoffe und Dichtschnüre. Eine einfache Liste genügt: Raum, Bauteil, Verdacht, Foto-Nummer.

  4. Nichts aufreißen, nichts schleifen

    Der wichtigste und am häufigsten missachtete Schritt: Lassen Sie alle Oberflächen intakt, bis die Ergebnisse vorliegen. Kein „mal schauen, was unter dem Teppich ist“ mit dem Cuttermesser quer durch den Raum, kein Anschleifen alter Farben. Genau dabei entstehen Fasern und Stäube.

  5. Probenplan aufstellen

    Legen Sie fest, welches Material mit welcher Analyse geprüft wird: schwarzer Kleber auf PAK, Bodenplatten und Spachtelmassen auf Asbest. Planen Sie je Material und Fläche eine eigene Probe ein – und beginnen Sie mit den Flächen, die Sie zuerst bearbeiten wollen.

  6. Proben sicher entnehmen

    Ein daumennagelgroßes Stück genügt meist. Tragen Sie Handschuhe und FFP2-Maske, beschriften Sie jede Probe (Raum, Bauteil, Datum). Für Verdachtsmaterial mit Asbest gelten strengere Regeln:

    Bei Asbestverdacht

    • Material vor der Entnahme anfeuchten.
    • Niemals bohren, schleifen oder brechen.
    • FFP2-Maske und Einweghandschuhe tragen.
    • Probe doppelt in Zip-Beuteln verpacken.
    • Arbeitsbereich feucht reinigen.
    • Sanierung ausschließlich durch TRGS-519-Fachbetriebe.
  7. Proben analysieren lassen

    Senden Sie die Proben ein. Die Auswertung erfolgt in DAkkS-akkreditierten Partnerlaboren (DIN EN ISO/IEC 17025). Denken Sie daran: Ein Laborergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe – deshalb der Probenplan aus Schritt 5.

  8. Ergebnisse bewerten und Sanierungsumfang festlegen

    Ordnen Sie die Befunde ein – bei PAK zum Beispiel nach TRGS 551: unter 50 mg/kg unbedenklich, 50–1.000 mg/kg mit Vorsicht, über 1.000 mg/kg erheblich. Daraus ergibt sich, was Sie in Eigenleistung machen können und wo Fachbetriebe übernehmen.

  9. Fachbetriebe und Entsorgung organisieren

    Bei Asbestbefund beauftragen Sie einen Fachbetrieb nach TRGS 519. Klären Sie die Entsorgungswege, bevor der erste Container kommt: Belastete Materialien dürfen nicht in den gemischten Bauschutt. Bewahren Sie alle Entsorgungsnachweise auf.

  10. Renovierung starten

    Jetzt erst beginnt der Rückbau – mit vorliegenden Ergebnissen, geklärter Entsorgung und dort, wo nötig, mit Freigabe durch den Fachbetrieb. Arbeiten Sie grundsätzlich staubarm: anfeuchten statt trocken abschlagen, absaugen statt fegen.

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Ob Kleber, Bodenplatte oder Spachtelmasse – die passenden Materialanalysen für Schritt 7 können Sie in einem Vorgang bestellen und die Proben gemeinsam einsenden.

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Häufige Fragen zur Checkliste

Wie viele Proben brauche ich?

Als Faustregel: je Material und je Fläche eine eigene Probe. Ein Laborergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe – der Kleber im Wohnzimmer sagt nichts über den Kleber im Schlafzimmer aus, wenn dort ein anderer Belag verlegt wurde.

In welcher Reihenfolge sollte ich prüfen?

Zuerst die Bereiche, die Sie als Erstes bearbeiten wollen, und die Stoffe mit den größten Folgen für den Bauablauf: Asbestverdacht (Platten, Spachtelmassen, Beläge) und PAK-Verdacht (schwarzer Kleber). Danach Dämmstoffe und weitere Verdachtsstellen.

Kann ich während der Analyse weiterarbeiten?

An unverdächtigen Gewerken ja – etwa Planung, Ausräumen, Garten oder Elektrik in bereits geprüften Bereichen. Verdachtsflächen bleiben unberührt, bis die Ergebnisse vorliegen.

Was, wenn ich schon angefangen habe zu reißen?

Arbeiten sofort stoppen, den Bereich nicht weiter betreten, Staub nicht trocken kehren und nicht mit dem Haushaltsstaubsauger aufnehmen. Türen schließen, eine Materialprobe sicher entnehmen und analysieren lassen – erst mit dem Befund weiterplanen.

Brauche ich einen Gutachter oder reicht die Laboranalyse?

Die Laboranalyse beantwortet die Materialfrage: Ist dieser Kleber, diese Platte belastet? Für kleine, klar umrissene Renovierungen reicht das oft. Bei großen Objekten, komplexen Schadensbildern oder Streitfällen ist zusätzlich eine Vor-Ort-Begutachtung durch Sachverständige sinnvoll.

Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?

Alle Ergebnisberichte, Entsorgungsnachweise und Rechnungen der Fachbetriebe. Sie dokumentieren den Zustand des Hauses, helfen bei späteren Arbeiten – und sind beim Verkauf ein echtes Plus, weil Sie Fragen von Käufern belegbar beantworten können.

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Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Einzelfallberatung, Vor-Ort-Begutachtung oder rechtliche Prüfung.

Ein Laborergebnis bezieht sich ausschließlich auf die eingesandte Probe.